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Wo’s Stäußsche’ hängt, werd’ ausgeschenkt !!!
Seit dem Erlass “Capitulare de villis vel curtis imperii” Karls des Grossen im Jahre 791 ist es Winzern erlaubt, sogenannte “Kranzwirtschaften” zu betreiben, welche durch den Aushang eines aus Efeu oder Reben gefertigten Kranzes kenntlich gemacht werden, um kurz vor der Lese durch den Ausschank des eigenen Weines die Fässer für die neue Ernte zu leeren. Oft wurde und wird die “gud Stubb”, das eigene Wohnzimmer der Winzerfamilie, das ursprünglich einmal zum Empfang der Gäste gedient hat, zu klein, um diese hinreichend zu bewirten. So wurden und werden schliesslich Scheunen ausgebaut, Kelterhäuse ausserhalb der Erntezeit umfunktioniert und sogar ganz eigene Gebäude oder Einrichtungen für den Ausschank errichtet.
Heute ist es den Winzern alljährlich eine bestimmte Zeitspanne lang erlaubt, ihre Wohnzimmer, Höfe und Häuser zum Ausschank zu öffnen und die Gäste zu den verschiedenen Weinsorten mit diversen Kleinigkeiten zum Essen zu verwöhnen, um die eigenen Fässer - nicht nur der neuen Ernte zuliebe - leer zu bekommen...
Auch wir haben alljährlich unsere “gud Stubb’” samt Keller, Küche und offenem Kamin für unsere Kunden geöffnet.
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In der Saison 2009/2010 betreiben wir unsere Straußwirtschaft am offenen Kamin
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vom 29. Oktober bis 21. Dezember 2009
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vom 07. Januar bis 07. März 2010
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Wochentags ab 17:00 Uhr & Samstags, Sonntags sowie an Feiertagen ab 15:00 Uhr
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Dientag & Mittwoch haben wir Ruhetag
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